Informationen zur Prüfung
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zugelassen, wer die fachlich Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 76 BBiG nachweist, ohne dass das 24. Lebensjahr vollendet zu sein braucht. Zugelassen ist auch, wer die übrigen Zulassungsvoraussetzungen zu einer anerkannten Fortbildungsprüfung nach § 46 BBiG erfüllt, für die die Zulassung das Bestehen der AEVO-Prüfung voraussetzt.
Prüfungsgebühr
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170,– €/Person (Stand März 2010)
Maßgebend ist die Gebührenordnung zum jeweiligen Prüfungstermin.
Termine für die schriftliche und mündliche Prüfung
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Der nächstmögliche Prüfungstermin ist i.d.R. am ersten Dienstag im Folgemonat Ihres Lehrgangs.
- Die schriftliche Prüfung findet i.d.R. um 8:00 Uhr statt und dauert ca. 3 Stunden.
- Im Anschluß an die schriftliche Prüfung findet die mündliche Prüfung statt.
