Lehrgang zur Berufs- und Arbeitspädagogik (ADA)

Wer sich in einem Betrieb ganz oder teilweise der Ausbildung junger Menschen widmen will, sollte dafür nach § 28 des Berufsbildungsgesetzes "den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse" nachweisen. Diesen Nachweis erbringt man in der Regel durch die Ausbildereignungsprüfung, z.B. vor einer Industrie- und Handelskammer.

Durch das Inkrafttreten der neuen Ausbildungseignungsverordnung vom 21.01.2009 wird der Nachweis der berufspädagogischen Eignung für Ausbildungsbeauftragte durch eine Prüfung wieder verpflichtend. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung bieten wir Ihnen unseren Intensivlehrgang an.

 

Teilnehmer:

Fachkräfte aus allen Bereichen, die haupt- oder nebenamtlich in der Aus-und Weiterbildung tätig sind.

 

Voraussetzung für den Lehrgangsbesuch:

Es sind zur Zeit keine Zulassungsvoraussetzungen mehr zu erfüllen.

 

Ihre Vorteile in unseren Lehrgängen:

  • kleine Lehrgangsgruppen für eine wirklich gute und intensive Betreuung bei der Prüfungsvorbereitung

  • IHK-prüfungserfahrene Dozenten

  • ausgewählte, gezielt auf die Prüfung abgestimmte Lehrgangsinhalte

  • vernünftiger Zeitrahmen

  • individuelle Beratung für Ihren selbst zu gestaltenden praktischen Teil der mündlichen Prüfung

  • kein lästiges "Dozenten-Hopping"

  • Organisation Ihrer Prüfungsanmeldung

  • Unterstützung bei Prüfungsangst

 

Tamara Lindlbauer

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Tamara Lindlbauer - Tel.: 0911 9264-760

 (tamara.lindlbauer[at]celecta.de)